Sicherungsmaßnahme

sederis gmbh

Coesfeld

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur sederis gmbh eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.12.2022, Aktenzeichen 86 IN 23/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
86 IN 23/22
Registerbezug
Coesfeld, HRB 10250
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.12.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dirk Hofschulte
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erstellung von Dienstleistungen und sonstigen Geschäften für Handel, Gewerbe und Industrie insbesondere: - Die Erstellung von Technischer Dokumentation für Geräte, Anlagen und Maschinen. - Die Erstellung von werbenden print-Unterlagen und online-Ausgaben. - Die Produktion und Weiterverarbeitung von print-Produkten und Datenträgern. - Die Erstellungen von Übersetzungsdienstleistungen. - De …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 23/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 10250 eingetragenen sederis gmbh, Lübbesmeyerweg 5, 48653 Coesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Schumann, Im Sonnenschein 13 b, 48653 Coesfeld

ist am 06.12.2022, um 11:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

86 IN 23/22
Amtsgericht Münster, 06.12.2022

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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