Forderungsprüfung
SD 39 Gastronomie Betriebs GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur SD 39 Gastronomie Betriebs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2024, Aktenzeichen 36s IN 187/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 187/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 204117
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 15.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36s IN 187/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SD 39 Gastronomie Betriebs GmbH, Simon-Dach-Straße 39 / Krossener Straße 14, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 204117
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 bis 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SD 39 Gastronomie Betriebs GmbH, Simon-Dach-Straße 39 / Krossener Straße 14, 10245 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 204117
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 bis 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.04.2024