Forderungsprüfung

Schulz Fashion GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Schulz Fashion GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.01.2026, Aktenzeichen 505 IN 262/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 262/24
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 90063
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.01.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Im- und Export von und der Handel mit Textilprodukten sowie artverwandten Waren sowie das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen und Grundbesitz im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss jeglicher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen.

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungstermin (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 262/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90063 eingetragenen Schulz Fashion GmbH, Kaiserswerther Straße 215, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rovit Mok,
wird der mit Eröffnungsbeschluss vom 14.11.2025 anstelle des Berichts- und Prüfungstermin vom 23.01.2026 hinsichlich der Prüfungsverhandlung auf den 30.3.2026 verlegt (§ 4 InsO i.V.m. § 277 Abs. 1 ZPO). Die anderen Anordnungen des Eröffnungsbeschlusses bleiben in Kraft.
Die "Termisnverlegung" wurde erforderlich, da unvorhergesehene Umstänge hierzu nötigen. Im Eröffnungsverfahren war insbesondere aufgrund der Absetzung des Geschäftsführers und der Auskunftsunwilligkeit von Sozialversicherungsträgern nicht absehbar, dass die 'Gemeisnchuldnerin eineicht unerhebliche Zahl von Filialbetrieben übernommen hat und eine nicht unerhebliche Zahl von Arbeitnehmern von der Verfahrenseröffnung betroffen sein könnten.
Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass das Gericht in Ansehung dieser überraschenden Entwicklung keinerlei Einzelauskünfte erteilen wird und auch die Übersendung von Tabellenauszügen -nicht bestrittener Forderungen-nicht vornehmen wird. Die Gläubiger werden auf die Nutzung des Gläubigerinformationssystems verwiesen.
505 IN 262/24
Amtsgericht Düsseldorf, 12.01.2026

Düsseldorf, 10.01.2026 Amtsgericht
Rechtspfleger

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten