Sicherungsmaßnahme

Schulkinderbetreuung Idstein - S.K.B.i. e. V.

Idstein

Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur Schulkinderbetreuung Idstein - S.K.B.i. e. V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2025, Aktenzeichen 10 IN 204/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 204/25
Registerbezug
Wiesbaden, VR 6793
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
12.05.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Peter G. Theile

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

10 IN 204/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Schulkinderbetreuung Idstein - S.K.B.i., Auf der Au 26, 65510 Idstein (AG Wiesbaden , VR 6793), ist der Beschluss vom 06.05.2025 berichtigt worden.

Statt
"Schulkinderbetreuung Idstein - S.K.B.i., Auf der Au 26, 65510 Idstein (AG Wiesbaden , VR 6793),
- Antragsteller -"

muss es richtig heißen:

"Schulkinderbetreuung Idstein - S.K.B.i. e. V., Auf der Au 26, 65510 Idstein (AG Wiesbaden , VR 6793),
- Antragsteller -"

Ferner muss es statt
"Zum wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de."

richtig heißen:
"Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de."

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Amtsgericht Wiesbaden, 12.05.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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