Insolvenzbekanntmachung
Schrutka-Peukert GmbH
Kulmbach
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur Schrutka-Peukert GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2025, Aktenzeichen IN 277/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 277/24
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 3533
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 277/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schrutka-Peukert GmbH, E.-C.-Baumann-Straße 13, 95326 Kulmbach, vertreten durch die Ge-
schäftsführer Cyris Steffen, Groß Winfried und Herbst Mario
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 3533
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 01.04.2025, 10:00 Uhr, EG, Fried-
richstr. 18, Bayreuth, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- Rechtsstreite sollen - soweit es im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforder-
lich wird - im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO geführt werden bzw. zur Vermeidung sol-
cher Rechtsstreite sollen Vergleiche oder Schiedsverträge abgeschlossen werden;
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt,
§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 20.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schrutka-Peukert GmbH, E.-C.-Baumann-Straße 13, 95326 Kulmbach, vertreten durch die Ge-
schäftsführer Cyris Steffen, Groß Winfried und Herbst Mario
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 3533
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 01.04.2025, 10:00 Uhr, EG, Fried-
richstr. 18, Bayreuth, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- Rechtsstreite sollen - soweit es im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforder-
lich wird - im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO geführt werden bzw. zur Vermeidung sol-
cher Rechtsstreite sollen Vergleiche oder Schiedsverträge abgeschlossen werden;
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt,
§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 20.03.2025
Verfahrensverlauf
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme