Insolvenzbekanntmachung
Schrutka-Peukert GmbH
Kulmbach
Das Amtsgericht Bayreuth hat zur Schrutka-Peukert GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.02.2025, Aktenzeichen IN 277/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 277/24
- Registerbezug
- Bayreuth, HRB 3533
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 277/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schrutka-Peukert GmbH, E.-C.-Baumann-Straße 13, 95326 Kulmbach, vertreten durch die Geschäftsführer Cyris Steffen, Groß Winfried und Herbst Mario
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 3533
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden besonderen Tagesordnungspunkt:
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt mit der Firma Peukert 1871 GmbH einen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen und hierbei Anlage- und Umlaufvermögen, Goodwill inkl. Know-How und gewerblichen Schutzrechten der Schuldnerin zu veräußern.
wird bestimmt auf
Dienstag, 04.03.2025, 11:30 Uhr
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 20.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schrutka-Peukert GmbH, E.-C.-Baumann-Straße 13, 95326 Kulmbach, vertreten durch die Geschäftsführer Cyris Steffen, Groß Winfried und Herbst Mario
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 3533
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden besonderen Tagesordnungspunkt:
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt mit der Firma Peukert 1871 GmbH einen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen und hierbei Anlage- und Umlaufvermögen, Goodwill inkl. Know-How und gewerblichen Schutzrechten der Schuldnerin zu veräußern.
wird bestimmt auf
Dienstag, 04.03.2025, 11:30 Uhr
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 20.02.2025
Verfahrensverlauf
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme