Forderungsprüfung
Schröno Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG
Delbrück
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Schröno Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2025, Aktenzeichen 2 IN 61/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 61/25
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 4088
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.09.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Sachwalter
- Dr. Yorck Tilman Streitbörger
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 61/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4088 eingetragenen Schröno Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG, Auf dem Busche 45, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6381 eingetragene Schröno Polstermöbelfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Auf dem Busche 45, 33129 Delbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Franz-Hendrik Schröder, Auf dem Busche 45, 33129 Delbrück, und Herrn Fritz Schröder, Auf dem Busche 45, 33129 Delbrück,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) WILLMERKÖSTER, Heuweg 56, 32312 Lübbecke
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 12.09.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 29.09.2025, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
2 IN 61/25
Amtsgericht Paderborn, 15.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4088 eingetragenen Schröno Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG, Auf dem Busche 45, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6381 eingetragene Schröno Polstermöbelfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Auf dem Busche 45, 33129 Delbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Franz-Hendrik Schröder, Auf dem Busche 45, 33129 Delbrück, und Herrn Fritz Schröder, Auf dem Busche 45, 33129 Delbrück,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) WILLMERKÖSTER, Heuweg 56, 32312 Lübbecke
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 12.09.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 29.09.2025, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
2 IN 61/25
Amtsgericht Paderborn, 15.09.2025