Sicherungsmaßnahme

Schreinerei Ney GmbH

Saarlouis

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Schreinerei Ney GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.12.2022, Aktenzeichen 110 IN 53/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 53/22
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 23697
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
28.12.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Stephan Hainz
Im Handelsregister seit
1978
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb einer Schreinerei. Soweit in Zukunft erforderlich, kann die Gesellschaft zur Erreichung ihres Zweckes Beteiligungen eingehen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder deren Vertretung übernehmen. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jordt,

ist am 27.12.2022, um 10:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

110 IN 53/22
Amtsgericht Saarbrücken, 27.12.2022

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Forderungsprüfung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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