Insolvenzbekanntmachung
Schreinerei Ney GmbH
Saarlouis
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Schreinerei Ney GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2026, Aktenzeichen 110 IN 53/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 53/22
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 23697
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 04.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1978
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer Schreinerei. Soweit in Zukunft erforderlich, kann die Gesellschaft zur Erreichung ihres Zweckes Beteiligungen eingehen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder deren Vertretung übernehmen. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jordt,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Viktoriastraße 2, 66111 Saarbrücken
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 21.08.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 53/22
Amtsgericht Saarbrücken, 04.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jordt,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Viktoriastraße 2, 66111 Saarbrücken
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 21.08.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 53/22
Amtsgericht Saarbrücken, 04.08.2026