Sicherungsmaßnahme

Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt)

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.02.2026, Aktenzeichen 506 IN 3/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 3/26
Registerbezug
Wuppertal, HRB 23478
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.02.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Schoß
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Gartenhandgeräten sowie Mediaberatung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden oder dem Zweck des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 3/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 23478 eingetragenen Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 145, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Forscheln, Weststraße 145, 42117 Wuppertal

ist am 04.02.2026, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

506 IN 3/26
Amtsgericht Wuppertal, 04.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
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