Abweisung mangels Masse

Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt)

Wuppertal

Das Amtsgericht Wuppertal hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 30.03.2026, Aktenzeichen 506 IN 3/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 3/26
Registerbezug
Wuppertal, HRB 23478
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.03.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Gartenhandgeräten sowie Mediaberatung. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Ausübung aller mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden oder dem Zweck des Unternehmens förderlichen Tätigkeiten.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 3/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 23478 eingetragenen Schnittzeiten UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 145, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Forscheln, Weststraße 145, 42117 Wuppertal

ist der am 23.01.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 21.01.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 27.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Wuppertal, 27.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
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