Eröffnung des Verfahrens

Schnellkraft Personalmanagement GmbH

Eschborn

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Schnellkraft Personalmanagement GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 13.01.2026, Aktenzeichen 810 IN 1756/25 S-6-1.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1756/25 S-6-1
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 107756
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
13.01.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Peter Jost
CURATOR AG
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und Personalberatung, Beteiligung an und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art und jeder Form sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere Übernahme der Geschäftsführung von anderen Unternehmen

Termine und Fristen

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  • Forderungen anmelden bis (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 23.03.2026. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1756/25 S-6-1 Am 30.12.2025 um 13:12 Uhr ist das Insolvenzverfahren Schnellkraft Personalmanagement GmbH, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 107756),
vertreten durch:
Lars Kempt, Ferdinand-Rhode-Straße 3, 04107 Leipzig, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Jost, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, D 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 97 39 0, Fax: 069/ 20 97 39 29, E-Mail: frankfurt@curator.ag, Internet: www.curator.ag
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 23.03.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 06.04.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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