Insolvenzbekanntmachung
Schneider Beteiligungs GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Schneider Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.11.2025, Aktenzeichen 405 IN 2152/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2152/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 16895
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 07.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16895
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider und Claus Schneider
1. ......
2.
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Aktenzeichen: 405 IN 2152/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schneider Beteiligungs GmbH, Theresienstraße 22, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 16895
vertreten durch die Geschäftsführerin Nancy Schneider und Claus Schneider
1. ......
2.
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.