Sicherungsmaßnahme

Schmidt, Lydia

Rauschenberg

Das Amtsgericht Marburg hat zur Schmidt, Lydia eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen 22 IN 62/26 (26).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 62/26 (26)
Registerbezug
Marburg, HRA 5194
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
31.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

22 IN 62/26 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, geb. am 27.04.1973, Bahnhofstraße 26, 35282 Rauschenberg, als Inh. d. Rudi Herrmann Transporte (AG Marburg , HRA 5194), wurde der Beschluss vom 01.07.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 30.07.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 30.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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