Insolvenzbekanntmachung

Schmettau & Fuchs GmbH

Oyten

Das Amtsgericht Verden (Aller) hat zur Schmettau & Fuchs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2025, Aktenzeichen 11 IN 133/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 133/25
Registerbezug
Walsrode, HRB 121181
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
12.12.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1994
Stammkapital
500.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
I. Gegenstand der Gesellschaft ist der Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen und sonstigen technischen Artikeln. Der Gesellschaft sind alle mit diesem Gegenstand im weitesten Sinne im Zusammenhang stehenden Geschäfte gestattet. II. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen mit dem Gegenstand der Ziffer I.

Veröffentlichungstext

11 IN 133/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmettau & Fuchs GmbH, Margarete-Steiff-Straße 7, 28876 Oyten (AG Walsrode, HRB 121181), vertr. d.: Kai Baumgarten, (Geschäftsführer), wird zugunsten des vorläufigen Gläubigerausschusses ein Vorschuss i.H.v. 4.480,- € zzgl. 19 % Versicherungssteuer für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung festgesetzt, der aus der Masse zu zahlen ist.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 11.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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