Sicherungsmaßnahme

Schloss Kalkum GmbH & Co. KG

Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn

Das Amtsgericht Bonn hat zur Schloss Kalkum GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.04.2026, Aktenzeichen 99 IN 20/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 20/26
Registerbezug
Bonn, HRA 9521
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.04.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 20/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9521 eingetragenen Schloss Kalkum GmbH & Co. KG, Fritz-Schroeder-Ufer 37, 53111 Bonn, früherer Name: Rheinische Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 10656 NP eingetragene PVP Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 5, 16548 Glienicke, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Biner Bähr, Rabinstraße 1, 53111 Bonn,

sind die am 27.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 24.04.2026 aufgehoben worden.

99 IN 20/26
Amtsgericht Bonn, 24.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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