Verteilungsverzeichnis
Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt)
Laucha an der Unstrut
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.12.2025, Aktenzeichen 59 IN 339/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 339/18
- Registerbezug
- Stendal, HRB 21248
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 10.12.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
59 IN 339/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut (AG Stendal, HRB 21248), vertr. d.: Bernd Artinger, Schlossallee 19, 95689 Fuchsmühl, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen späteren Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Bleek, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 82.550,65 €. Ein auf die Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand ist nicht vorhanden.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.12.2025
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen späteren Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Bleek, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 82.550,65 €. Ein auf die Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand ist nicht vorhanden.
Amtsgericht Halle (Saale), 08.12.2025