Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt)
Laucha an der Unstrut
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.01.2024, Aktenzeichen 59 IN 339/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 339/18
- Registerbezug
- Stendal, HRB 21248
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 31.01.2024
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
59 IN 339/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut (AG Stendal, HRB 21248), vertr. d.: Bernd Artinger, Schloßbergstraße 56c, 06636 Laucha an der Unstrut, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 22.01.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.01.2024
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 22.01.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.01.2024