Forderungsprüfung
Schlemmer GmbH
Aschheim
Das Amtsgericht München hat zur Schlemmer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.01.2023, Aktenzeichen 1508 IN 3123/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 3123/19
- Registerbezug
- München, HRB 59256
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.01.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1508 IN 3123/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 313 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.02.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.01.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schlemmer GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59256
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 313 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.02.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.01.2023