Sicherungsmaßnahme
Schirrmacher Moden GmbH
Stadtlohn
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Schirrmacher Moden GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.12.2019, Aktenzeichen 87 IN 51/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 87 IN 51/19
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB HRB 18126
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.12.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dirk Hofschulte
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 51/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18126 eingetragenen
Schirrmacher Moden GmbH, Boschstraße 27, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn David Schirrmacher, Kaiserstraße 3, 53113 Bonn
ist am 04.12.2019, um 11:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte,
Bonhoefferstr. 10, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
87 IN 51/19
Amtsgericht Münster, 04.12.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18126 eingetragenen
Schirrmacher Moden GmbH, Boschstraße 27, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn David Schirrmacher, Kaiserstraße 3, 53113 Bonn
ist am 04.12.2019, um 11:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hofschulte,
Bonhoefferstr. 10, 48282 Emsdetten bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
87 IN 51/19
Amtsgericht Münster, 04.12.2019