Forderungsprüfung
Schirrmacher Moden GmbH
Stadtlohn
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Schirrmacher Moden GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.01.2022, Aktenzeichen 87 IN 51/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 87 IN 51/19
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 18126
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.01.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 51/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18126 eingetragenen Schirrmacher Moden GmbH, Boschstraße 27, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Schirrmacher, Kaiserstraße 3, 53113 Bonn
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.02.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
87 IN 51/19
Amtsgericht Münster, 11.01.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18126 eingetragenen Schirrmacher Moden GmbH, Boschstraße 27, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Schirrmacher, Kaiserstraße 3, 53113 Bonn
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.02.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
87 IN 51/19
Amtsgericht Münster, 11.01.2022