Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Schille Informationssysteme GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Schille Informationssysteme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.12.2020, Aktenzeichen 905 IN 541/19 - 9 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 905 IN 541/19 - 9 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 60074
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 15.12.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 30.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Entwicklung und der Vertrieb von Softwareprodukten für die herstellerunabhängige Gebäudeautomation, Sicherheitsleittechnik und industrielle Prozeßvisualisierung sowie die Erbringung von kundenspezifischen Dienstleistungen, die mit der Wartung und Pflege dieser Software verbunden sind. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.
Veröffentlichungstext
905 IN 541/19 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schille
Informationssysteme GmbH, Goseriede 4, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60074),
vertr. d.: Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover,
(Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des
Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 14.12.2020
Informationssysteme GmbH, Goseriede 4, 30159 Hannover (AG Hannover, HRB 60074),
vertr. d.: Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover,
(Prozesspfleger), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des
Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 14.12.2020