Insolvenzbekanntmachung
Scheuten Solar Production Facilities GmbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur Scheuten Solar Production Facilities GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 161 IN 35/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 35/12
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 10025
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 35/12
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10025 eingetragenen Scheuten Solar Production Facilities GmbH, Scheuten-Solar-Str. 2, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Paulus Henricus Johannes de Koning
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.
161 IN 35/12
Amtsgericht Essen, 09.09.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10025 eingetragenen Scheuten Solar Production Facilities GmbH, Scheuten-Solar-Str. 2, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Paulus Henricus Johannes de Koning
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.
161 IN 35/12
Amtsgericht Essen, 09.09.2026