Insolvenzbekanntmachung

Scheuten Solar Production Facilities GmbH

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur Scheuten Solar Production Facilities GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 161 IN 35/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 35/12
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 10025
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.07.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 35/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10025 eingetragenen Scheuten Solar Production Facilities GmbH, Scheuten-Solar-Str. 2, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Paulus Henricus Johannes de Koning

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Raupach u. Wollert-Elmendorff, Schwannstr. 6, 40476 Düsseldorf

reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 24.08.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 2 831,62 EUR bei der Zahlstelle Essen, IBAN DE22360000000036001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

161 IN 35/12
Amtsgericht Essen, 06.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Vergütungsfestsetzung