Forderungsprüfung

Scheuten Solar Cells GmbH

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur Scheuten Solar Cells GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.04.2017, Aktenzeichen 161 IN 34/12.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 34/12
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 8775
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.04.2017
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 34/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 8775 eingetragenen
Scheuten Solar Cells GmbH, Scheuten-Solar-Str. 2, 45881 Gelsenkirchen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bartholomeus Wilhelmus
Willibrordus Kempen

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 11.05.2017. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen,
Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 163 niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52 einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und
soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

161 IN 34/12
Amtsgericht Essen, 05.04.2017

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme