Sicherungsmaßnahme
Scheuten Solar Cells GmbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur Scheuten Solar Cells GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.02.2012, Aktenzeichen 161 IN 34/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 34/12
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 8775
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.02.2012
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Steffen Reusch
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 34/12
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 8775 eingetragenen
Scheuten Solar Cells GmbH, Scheuten-Solar-Str. 2, 45881 Gelsenkirchen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bartholomeus Wilhelmus
Willibrordus (Bart) Kempen
Geschäftszweig: Erwerb, Verarbeitung und Veräußerung von Solarzellen und alle
damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten
ist am 29.02.2012, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Steffen Reusch, Alfredstr.
108, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 34/12
Amtsgericht Essen, 29.02.2012
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 8775 eingetragenen
Scheuten Solar Cells GmbH, Scheuten-Solar-Str. 2, 45881 Gelsenkirchen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bartholomeus Wilhelmus
Willibrordus (Bart) Kempen
Geschäftszweig: Erwerb, Verarbeitung und Veräußerung von Solarzellen und alle
damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten
ist am 29.02.2012, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Steffen Reusch, Alfredstr.
108, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
161 IN 34/12
Amtsgericht Essen, 29.02.2012