Forderungsprüfung
Scherlinger Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt)
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Scherlinger Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 67g IN 53/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 53/23
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 167554
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 30.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Abschluss von Dienst- und Werkverträgen im Personalbereich.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 53/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167554 eingetragenen Scherlinger Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt), Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Sebastian Scherlinger
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 niedergelegt.
67g IN 53/23
Amtsgericht Hamburg, 28.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 167554 eingetragenen Scherlinger Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt), Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Sebastian Scherlinger
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 niedergelegt.
67g IN 53/23
Amtsgericht Hamburg, 28.09.2026