Forderungsprüfung
Scheppach KG
Krumbach
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat zur Scheppach KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.04.2026, Aktenzeichen IN 41/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 41/23
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 12623
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.04.2026
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Scheppach KG, vertr.d.d.phG, Ehingerstraße 23, 89077 Ulm, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Scheppach Fridolin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRA 12623
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 12.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Scheppach KG, vertr.d.d.phG, Ehingerstraße 23, 89077 Ulm, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Scheppach Fridolin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRA 12623
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 12.03.2026