Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Schaper Transport - Nadine Schaate e. Kfr.

Uelzen

Das Amtsgericht Uelzen hat zur Schaper Transport - Nadine Schaate e. Kfr. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.05.2023, Aktenzeichen 7 IN 23/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 23/23
Registerbezug
Lüneburg, HRA 203385
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
16.05.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

7 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schaper Transport - Nadine Schaate e. Kfr., Zimmermannstr. 40, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 203385), vertr. d.: Nadine Schaate, Zimmermannstr. 40, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Johannes Zimmermann, Uelzen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Mit Schriftsatz vom 15.05.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

Es wurde eine Zuschlagserhöhung von 17,5 % gewährt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uelzen - Insolvenzgericht - eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 16.05.2023

Verfahrensverlauf

  1. Restschuldbefreiung
  2. Restschuldbefreiung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Restschuldbefreiung
  6. Sicherungsmaßnahme
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