Restschuldbefreiung
Schaidhammer , Markus Helmut
Isen
Das Amtsgericht Landshut hat zur Schaidhammer , Markus Helmut eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2026, Aktenzeichen IN 317/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 317/23
- Registerbezug
- München, HRA 108813
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 317/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schaidhammer Markus Helmut, geboren am 22.08.1974, Kreuzstraße 2, 84424 Isen
Inhaber der Karin Sanftl Betriebsverpachtung Inh. Markus Schaidhammer e.K., Isen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 108813
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 25.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 02.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schaidhammer Markus Helmut, geboren am 22.08.1974, Kreuzstraße 2, 84424 Isen
Inhaber der Karin Sanftl Betriebsverpachtung Inh. Markus Schaidhammer e.K., Isen, Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 108813
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 25.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 02.07.2026