Forderungsprüfung
Schätzer, David
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Schätzer, David eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 36s IN 5069/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36s IN 5069/20
- Registerbezug
- Berlin, HRB 127389
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 10.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben von Spielhallen, die Verpachtung von voll eingerichteten gastronomischen Betrieben sowie das Aufstellen von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten.
Veröffentlichungstext
36s IN 5069/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
David Schätzer, geboren am 01.02.1985, Grünbergallee 135, 12524 Berlin
- Schuldner -
1. Die Prüfung der bis 09.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22 - 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
David Schätzer, geboren am 01.02.1985, Grünbergallee 135, 12524 Berlin
- Schuldner -
1. Die Prüfung der bis 09.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22 - 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.07.2026