Vergütungsfestsetzung

Save The Nightlife UG (haftungsbeschränkt)

Oldenburg in Holstein

Das Amtsgericht Eutin hat zur Save The Nightlife UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2026, Aktenzeichen 51 IN 71/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Eutin
Aktenzeichen
51 IN 71/24
Registerbezug
Lübeck, HRB 19477 HL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
27.05.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

51 IN 71/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Save The Nightlife UG (haftungsbeschränkt), Bruchweg 3, 23758 Oldenburg in Holstein,
vertreten durch den Geschäftsführer Maurice Tiedemann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19477 HL
- Schuldnerin -

Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalterin -

Es wird die Durchführung des Termins für eine abschließende Gläubigerversammlung
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 207, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten, auch die Massegläubiger, erhalten Gelegenheit, bis zum 22.07.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:

- Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin

Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin, Zimmer 218/220/221, niedergelegt.

Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 26.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens