Vergütungsfestsetzung
Save The Nightlife UG (haftungsbeschränkt)
Oldenburg in Holstein
Das Amtsgericht Eutin hat zur Save The Nightlife UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2026, Aktenzeichen 51 IN 71/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 71/24
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 19477 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 27.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
51 IN 71/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Save The Nightlife UG (haftungsbeschränkt), Bruchweg 3, 23758 Oldenburg in Holstein,
vertreten durch den Geschäftsführer Maurice Tiedemann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19477 HL
- Schuldnerin -
Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalterin -
Es wird die Durchführung des Termins für eine abschließende Gläubigerversammlung
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 207, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten, auch die Massegläubiger, erhalten Gelegenheit, bis zum 22.07.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
- Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin, Zimmer 218/220/221, niedergelegt.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 26.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Save The Nightlife UG (haftungsbeschränkt), Bruchweg 3, 23758 Oldenburg in Holstein,
vertreten durch den Geschäftsführer Maurice Tiedemann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19477 HL
- Schuldnerin -
Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalterin -
Es wird die Durchführung des Termins für eine abschließende Gläubigerversammlung
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 207, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten, auch die Massegläubiger, erhalten Gelegenheit, bis zum 22.07.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
- Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
- Schlussrechnung und Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jungfernstieg 3, 23701 Eutin, Zimmer 218/220/221, niedergelegt.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 26.05.2026