Forderungsprüfung

Save The Nightlife UG (haftungsbeschränkt)

Oldenburg in Holstein

Das Amtsgericht Eutin hat zur Save The Nightlife UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.06.2025, Aktenzeichen 51 IN 71/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Eutin
Aktenzeichen
51 IN 71/24
Registerbezug
Lübeck, HRB 19477 HL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
06.06.2025
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

51 IN 71/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Save The Nightlife UG (haftungsbeschränkt), Bruchweg 3, 23758 Oldenburg in Holstein,
vertreten durch den Geschäftsführer Maurice Tiedemann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19477 HL
- Schuldnerin -

Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Insolvenzverwalterin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.07.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.

Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 15.05.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens