Insolvenzbekanntmachung
Sandini GmbH
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Das Amtsgericht Neu-Ulm hat zur Sandini GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2025, Aktenzeichen IN 122/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 122/25
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 10982
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sandini GmbH, Erich-Rittinghaus-Straße 2/11, 89250 Senden, vertreten durch den Geschäftsführer Schneider Alexander Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10982
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschuss des Kaufvertrages mit Frau Schneider. Diese möchte das Immaterielle-, Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin für 55.600,00 EUR erwerben.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.08.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstr. 60, 89231 Neu-Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 12.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sandini GmbH, Erich-Rittinghaus-Straße 2/11, 89250 Senden, vertreten durch den Geschäftsführer Schneider Alexander Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10982
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschuss des Kaufvertrages mit Frau Schneider. Diese möchte das Immaterielle-, Anlage- und Umlaufvermögen der Schuldnerin für 55.600,00 EUR erwerben.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.08.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstr. 60, 89231 Neu-Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 12.08.2025