Forderungsprüfung
salespow GmbH
Ottobeuren
Das Amtsgericht Memmingen hat zur salespow GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2025, Aktenzeichen 1 IN 173/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Memmingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 173/21
- Registerbezug
- Memmingen, HRB 19609
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1 IN 173/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
salespow GmbH, (weiterer Name: vormals: RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH, vormals: tevello GmbH, vormals: MSM Vertrieb & Service GmbH), Bahnhofstraße 19, 87724 Ottobeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Markovic Manuel
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 19609
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 18.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
salespow GmbH, (weiterer Name: vormals: RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH, vormals: tevello GmbH, vormals: MSM Vertrieb & Service GmbH), Bahnhofstraße 19, 87724 Ottobeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Markovic Manuel
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 19609
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 18.07.2025