Insolvenzbekanntmachung

salespow GmbH

Ottobeuren

Das Amtsgericht Memmingen hat zur salespow GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2024, Aktenzeichen 1 IN 173/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Memmingen
Aktenzeichen
1 IN 173/21
Registerbezug
Memmingen, HRB 19609
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
21.10.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

1 IN 173/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

salespow GmbH, (weiterer Name: vormals: RSU Registerstelle für Unternehmen GmbH, vormals: tevello GmbH, vormals: MSM Vertrieb & Service GmbH), Bahnhofstraße 19, 87724 Ottobeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Markovic Manuel
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRB 19609
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht Memmingen am 17.10.2024 folgenden

Beschluss

1.
Auf Antrag des Verwalters wird Termin zur Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt, § 5 Abs. 2 InsO. Zur Zulässigkeit einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren vgl. Braun/Bünning/Beyer InsO § 160 Rn. 7, Haberzettl, Rpfleger 2019, S. 240.

Tagesordnung:

Die Zustimmung zum Abschluss des gerichtlich vor dem Landgericht
Memmingen, Gz. 22 O 910/24, protokollierten Vergleichs vom 06.09.2024
zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Gesellschafter-Geschäftsführer
Markovic, der zur Abgeltung der gerichtlich anhängigen Anfechtungsansprüche
die Zahlung eines Betrags i.H.v. EUR 9.600,00 in monatlichen Raten von
EUR 400,00 und für den Fall der Bezahlung eines Betrags von EUR 6.000,00 bis
spätestens 15.12.2025 einen Erlass der Restschuld vorsieht, wird erteilt.

Einwendungen gegen den Vergleichsabschluss können von Insolvenzgläubigern innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Beschlussdatum schriftlich erhoben werden. Binnen der gleichen Frist kann ein Antrag gestellt werden, nicht im schriftlichen Verfahren, sondern in einem Termin abzustimmen. Stellungnahmen, die nach dem genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.

Hinweis gem. § 160 Abs. 1 InsO: Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

2.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss an alle Insolvenzgläubiger zuzustellen und einen entsprechenden Zustellnachweis dem Gericht zu übersenden.

Memmingen, 17.10.2024 Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens