Restschuldbefreiung

Saleh, Nizar Al-Haschme

Achim

Das Amtsgericht Verden (Aller) hat zur Saleh, Nizar Al-Haschme eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2026, Aktenzeichen 11 IN 128/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 128/25
Registerbezug
Walsrode, HRA 120240
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
23.02.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

11 IN 128/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nizar Al-Haschme Saleh, als Inhaber der Hansa Apotheke Nizar al-Haschme Saleh e.K., Meislahnstraße 2, 28832 Achim, geb. am 01.07.1953, Am Illgarten 10, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 120240), ist der Beschluss vom 01.12.2025 berichtigt worden.

Der Ausspruch zur Restschuldbefreiung ("Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.") entfällt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 oder dem Landgericht Verden (Aller), Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1257175309069-000185576 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 23.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Restschuldbefreiung
  3. Restschuldbefreiung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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