Sicherungsmaßnahme

Sadiku Baumanagement GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Sadiku Baumanagement GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.03.2026, Aktenzeichen 3604 IN 1324/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3604 IN 1324/25
Registerbezug
Berlin, HRB 120823
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
05.03.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Vermittlung von Bauleistungen aller Art, die Vermittlung und Vermarktung von Bauprojekten aller Art sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Baumaschinen und Baumaterialien sowie elektrischen Geräten zudem die Durchführung von Abriss- und Entsorgungsleistungen einschließlich von Containerdiensten in diesem Zusammenhang

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

3604 IN 1324/25

In dem Verfahren über das Vermögen d.

Sadiku Baumanagement GmbH,
Mariendorfer Damm 334-336, 12107 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Udo Petz

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 120823
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.03.2026 beschlossen:

Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 18.02.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, werden die mit Beschluss vom 22.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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