Vergütungsfestsetzung
S und T Versorgungstechnik GmbH
Mühlhausen
Das Amtsgericht Mühlhausen hat zur S und T Versorgungstechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen IN 70/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mühlhausen
- Aktenzeichen
- IN 70/24
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 514659
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 70/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
S & T Versorgungstechnik GmbH, Lindenbühl 13, 99974 Mühlhausen/Thüringen, vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Schilling
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 514659
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft, Gorkistraße 14, 99084 Erfurt, Gz.: 24/100 590_1
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 01.07.2026. gegenüber der beantragten Vergütung waren Abzüge vorzunehmen, da für Aufgabenbereiche Zuschläge beantragt wurden, die nicht und auch der Höhe nach nicht in den Aufgabenbereich des vorläufigen Sachwalters fallen. Gleichwohl steht fest, dass der vorläufige Sachwalter sich in den Bereichen Betriebsfortführung, Arbeitnehmerbelange und Sanierunsbemühungen/ Mitwirkung an der Insolvenzplanerstellung mit eingebracht hat. Hierfür steht ihm ein Zuschag von ins gesamt xxx neben der vorläufigen Sachwaltergrundvergütung von ur-eigenste Tätigkeitsbereiche des Beraters handelt. Sofern der vorläufige Sachwalter feststellen mußte, dass der Berater seine Tätigkeitskompetenz nicht ausschöpft, wäre ein Antrag bei Gericht auf Wechsel in das Regelinsolvenzverfahren die Alternative gewesen.
Davon hat der vorläufige Sachwalter keinen Gebrauch gemacht.
Ausgehend von der vorläufigen Sachwaltervergütung von 0,15 zuzüglich der Erhöhung ergibt sich der festgesetzte Vergütungsbetrag in Höhe von xxx und damit xxx€ zuzüglich der Auslagenpauschale i.H.v. xxx € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
S & T Versorgungstechnik GmbH, Lindenbühl 13, 99974 Mühlhausen/Thüringen, vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Schilling
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 514659
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft, Gorkistraße 14, 99084 Erfurt, Gz.: 24/100 590_1
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 01.07.2026. gegenüber der beantragten Vergütung waren Abzüge vorzunehmen, da für Aufgabenbereiche Zuschläge beantragt wurden, die nicht und auch der Höhe nach nicht in den Aufgabenbereich des vorläufigen Sachwalters fallen. Gleichwohl steht fest, dass der vorläufige Sachwalter sich in den Bereichen Betriebsfortführung, Arbeitnehmerbelange und Sanierunsbemühungen/ Mitwirkung an der Insolvenzplanerstellung mit eingebracht hat. Hierfür steht ihm ein Zuschag von ins gesamt xxx neben der vorläufigen Sachwaltergrundvergütung von ur-eigenste Tätigkeitsbereiche des Beraters handelt. Sofern der vorläufige Sachwalter feststellen mußte, dass der Berater seine Tätigkeitskompetenz nicht ausschöpft, wäre ein Antrag bei Gericht auf Wechsel in das Regelinsolvenzverfahren die Alternative gewesen.
Davon hat der vorläufige Sachwalter keinen Gebrauch gemacht.
Ausgehend von der vorläufigen Sachwaltervergütung von 0,15 zuzüglich der Erhöhung ergibt sich der festgesetzte Vergütungsbetrag in Höhe von xxx und damit xxx€ zuzüglich der Auslagenpauschale i.H.v. xxx € zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 21.10.2026