Sicherungsmaßnahme

S & H Bauausführungen GmbH

Seevetal

Das Amtsgericht Lüneburg hat zur S & H Bauausführungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.04.2026, Aktenzeichen 46 IN 16/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 16/26
Registerbezug
Lüneburg, HRB 212836
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
10.04.2026
Rechtsform
GmbH

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

46 IN 16/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S & H Bauausführungen GmbH, Torfstelle 6, 21217 Seevetal (AG Lüneburg, HRB 212836), vertr. d.: Vasco Pedro De Oliveira, Torfstelle 6, 21217 Seevetal, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 26.03.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 09.04.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 09.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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