Forderungsprüfung
RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2026, Aktenzeichen 405 IN 1736/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1736/19
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 24415
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 16.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1736/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Stuttgarter Allee 6, 04209 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24415
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Kosich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 26.02.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 405 IN 1736/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RSK Gesundheitshaus Kosich GmbH, Stuttgarter Allee 6, 04209 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24415
vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Kosich
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 26.02.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.