Sicherungsmaßnahme

ROT Gerüstbau GmbH

Nörvenich

Das Amtsgericht Köln hat zur ROT Gerüstbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.04.2023, Aktenzeichen 70h IN 26/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 26/23
Registerbezug
Düren, HRB 8683
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.04.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Rüdiger Werres
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Gerüstbau, insbesondere Vermietung von Gerüsten und Gerüstteilen sowie Auf- und Abbau derselben, Auffangnetzmontage und Randabsturzsicherungen.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 26/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 8683 eingetragenen ROT Gerüstbau GmbH, Friesenplatz 3, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Fikret Filiz, Friesenplatz 3, 50672 Köln

Geschäftszweig: der Gerüstbau, insbesondere Vermietung von Gerüsten und Gerüstteilen sowie Auf- und Abbau derselben, Auffangnetzmontage und Randabsturzsicherungen.

ist am 17.04.2023, um 11:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Werres, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70h IN 26/23
Amtsgericht Köln, 17.04.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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