Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Rolf Gerken GmbH
Vechta
Das Amtsgericht Vechta hat zur Rolf Gerken GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2025, Aktenzeichen 10 IN 23/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 23/24
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 110971
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 10.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1995
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verwaltung und Vermittlung von Versicherungen aller Art.
Veröffentlichungstext
10 IN 23/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rolf Gerken GmbH, Verwaltung u. Vermittlung v. Versicherungen aller Art., Windallee 2, 49377 Vechta (AG Oldenburg, HRB 110971), vertr. d.: Andreas Gerken, Josefstraße 10, 49377 Vechta, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 03.06.2025
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 03.06.2025