Schlusstermin
Röhrenkontor Heinen & Böntgen GmbH & Co. KG
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Röhrenkontor Heinen & Böntgen GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 503 IN 144/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 144/14
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRA 6989
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 144/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 6989 eingetragenen Röhrenkontor Heinen & Böntgen GmbH & Co. KG, Burgunderstraße 59, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Heinen & Böntgen Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dietrich Böntgen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsantrag und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 144/14
Amtsgericht Düsseldorf, 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 6989 eingetragenen Röhrenkontor Heinen & Böntgen GmbH & Co. KG, Burgunderstraße 59, 40549 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Heinen & Böntgen Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dietrich Böntgen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsantrag und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
503 IN 144/14
Amtsgericht Düsseldorf, 08.10.2026