Sicherungsmaßnahme

Rockefeller Trading Company Hamburg GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Rockefeller Trading Company Hamburg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.10.2023, Aktenzeichen 67g IN 266/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 266/23
Registerbezug
Hamburg, HRB 69727
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
25.10.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Oliver Dankert
Im Handelsregister seit
1999
Stammkapital
25.650 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Versandhandel mit Büromaschinenzubehör, desweiteren übernimmt das Unternehmen laufende Finanz- u. Lohnbuchführungsarbeiten als sogenannter Buchführungshelfer. Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 266/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 69727 eingetragenen Rockefeller Trading Company Hamburg GmbH, Fangdieckstraße 75b, 22547 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Petra Kleinworth und Herrn Henry Kleinworth,

Geschäftszweig: Versandhandel mit Büromaschinenzubehör, desweiteren übernimmt das Unternehmen laufende Finanz-u. Lohnbuchführungsarbeiten als sogenannter Buchführungshelfer.

ist am 24.10.2023, um 13:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Dankert,
Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 266/23
Amtsgericht Hamburg, 24.10.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten