Forderungsprüfung
Robshare GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Bochum hat zur Robshare GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.05.2026, Aktenzeichen 80 IN 177/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 177/25
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 125246
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Yassin Dimassi
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Konzeptionierung, der Vertrieb, die Vermietung, die Herstellung und Integration von Industrie- und Servicerobotern und aller dazugehörigen Dienstleistungen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 177/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 125246 eingetragenen Robshare GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marko Perisa, Im Wiesengrund 1, 55481 Kirchberg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Kasernenstr. 43 - 45, 40213 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 16.03.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 21.05.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
80 IN 177/25
Amtsgericht Bochum, 29.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 125246 eingetragenen Robshare GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marko Perisa, Im Wiesengrund 1, 55481 Kirchberg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Kasernenstr. 43 - 45, 40213 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 16.03.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 21.05.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
80 IN 177/25
Amtsgericht Bochum, 29.04.2026