Vergütungsfestsetzung
roadia GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur roadia GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 36r IN 5422/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36r IN 5422/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 225012
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 22.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36r IN 5422/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
roadia GmbH, Markus Hantschmann, Olwenstraße 26, 13465 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mykhaylo Filipenko und Markus Hantschmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 225012
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 06.07.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 06.07.2026 außerdem die Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurde ein Zuschlag in Höhe von 10 % für die Betriebsfortführung sowie für die Begleitung des Investorenprozesses beantragt.
Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
roadia GmbH, Markus Hantschmann, Olwenstraße 26, 13465 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mykhaylo Filipenko und Markus Hantschmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 225012
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 06.07.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 06.07.2026 außerdem die Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurde ein Zuschlag in Höhe von 10 % für die Betriebsfortführung sowie für die Begleitung des Investorenprozesses beantragt.
Die vollständigen Anträge können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2026