Forderungsprüfung
roadia GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur roadia GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 36r IN 5422/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36r IN 5422/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 225012
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 10.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36r IN 5422/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
roadia GmbH, Markus Hantschmann, Olwenstraße 26, 13465 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mykhaylo Filipenko und Markus Hantschmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 225012
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
roadia GmbH, Markus Hantschmann, Olwenstraße 26, 13465 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Mykhaylo Filipenko und Markus Hantschmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 225012
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.07.2026