Forderungsprüfung

RLK Reisinger, Gesellschaft für Lüftungs- und Klimatechnik GmbH

Unterhaching

Das Amtsgericht München hat zur RLK Reisinger, Gesellschaft für Lüftungs- und Klimatechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 1500 IN 1769/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1500 IN 1769/22
Registerbezug
München, HRB 120261
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1998
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Technische Beratung, Planung und Vertrieb von versorgungstechnischen Geräten und Zubehör, isnbesondere auf dem Bereich der Lüftungs- und Klimatechnik. Die Gesellschaft kann auch die Projektierung versorgungstechnischer Anlagen durchführen.

Veröffentlichungstext

1500 IN 1769/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

RLK Reisinger, Gesellschaft für Lüftungs- und Klimatechnik GmbH, Ottostraße 92, 85521 Ottobrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Reisinger Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 120261
- Schuldnerin -

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.12.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Restschuldbefreiung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
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