Restschuldbefreiung
RLK Reisinger, Gesellschaft für Lüftungs- und Klimatechnik GmbH
Unterhaching
Das Amtsgericht München hat zur RLK Reisinger, Gesellschaft für Lüftungs- und Klimatechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 1500 IN 1769/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1769/22
- Registerbezug
- München, HRB 120261
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1998
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Technische Beratung, Planung und Vertrieb von versorgungstechnischen Geräten und Zubehör, isnbesondere auf dem Bereich der Lüftungs- und Klimatechnik. Die Gesellschaft kann auch die Projektierung versorgungstechnischer Anlagen durchführen.
Veröffentlichungstext
1500 IK 2971/23
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Koc Ali, geboren am 15.08.1955, Carl-Wery-Straße 70, 81739 München
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 04.12.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.10.2026
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Koc Ali, geboren am 15.08.1955, Carl-Wery-Straße 70, 81739 München
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 04.12.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.10.2026